Kurzberatung
Das Land Baden‒Württemberg fördert bis zu 2‒tägige Beratungen von Handelsunternehmen, die wissen wollen wo ihr Unternehmen in den entscheidenden, erfolgskritischen Bereichen steht.
Je früher Sie handeln, desto größer ist Ihr Handlungsspielraum. Klarheit schafft Handlungsfähigkeit. Wir helfen Ihnen gezielt und effizient durch hohe Analyse‒ und Fachkompetenz. Der scharfe Wettbewerb im Einzelhandel zwingt die Unternehmen dazu, Ihre Strategie ständig zu überprüfen und zu optimieren. Veränderungen im Umfeld haben Auswirkungen, denen begegnet werden muss. Wie belastbar ist das eigene Unternehmen, die Auswirkung von Veränderungen zu bestehen? Die realistische Einschätzung der eigenen Unternehmenssituation, das Erkennen von Stärken und Schwächen aber auch von Potenzialen ist von entscheidender Bedeutung für die langfristige Bestandssicherung.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen* des stationären Einzelhandels, mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 250 Beschäftigte (VZÄ) und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro
* Es gilt die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG).
Die Beratungsinhalte
Der Nutzen
1 Förderung beantragen
2 Bewilligung der Förderung
3 Beratung kann beginnen
Die Förderungen wurden von dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ins leben gerufen und finanziert