Häufige Fragen zur De-minimis-Förderung und zur Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Handel GmbH

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Was ist die De-minimis-Förderung – und wie prüfen Sie, ob Sie betroffen sind?
Die De-minimis-Förderung ist eine staatliche Beihilfeform, die Unternehmen ohne Genehmigung der EU-Kommission gewährt werden kann – vorausgesetzt, die Summe aller erhaltenen De-minimis-Beihilfen überschreitet innerhalb von drei Steuerjahren nicht 300.000 €.
So prüfen Sie, ob Sie bereits De-minimis-Beihilfen erhalten haben:
- Prüfen Sie Ihre bisherigen Förderbescheide oder Zahlungsunterlagen.
- Fordern Sie bei der jeweiligen Förderstelle (z. B. L-Bank, BAFA, KfW) eine Übersicht Ihrer bisherigen Förderungen an.
- Ihr Steuerberater kann ebenfalls Auskunft über bestehende Beihilfen geben.

💡 Wichtig: Für jeden neuen Förderantrag ist eine De-minimis-Erklärung zwingend erforderlich.
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Muss die Förderung zurückgezahlt werden?
Nein. Die De-minimis-Förderung ist nicht rückzahlungspflichtig, sofern:
- der Antrag korrekt gestellt wurde,
- alle Förderkriterien erfüllt sind,
- der Verwendungsnachweis ordnungsgemäß erfolgt.
⚠️ Eine Rückzahlung erfolgt nur dann, wenn falsche Angaben gemacht wurden oder die Fördermittel zweckwidrig verwendet wurden.
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Wie lange dauert die Bewilligung?
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1 bis 2 Wochen, sobald alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
⏳ Tipp: Eine vollständige und fehlerfreie Antragstellung beschleunigt den Prozess erheblich und vermeidet Rückfragen.
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Für wen ist die Förderung geeignet?
Die De-minimis-Förderung richtet sich an:
- Kleine und mittlere Handelsunternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg
- Stationäre Einzelhändler sowie Händler mit Online-/Offline-Kombination
- Unternehmen mit Digitalisierungsbedarf, Wachstumszielen oder strukturellem Veränderungsbedarf
Typische Einsatzbereiche:
- Aufbau oder Optimierung von digitaler Sichtbarkeit (Website, Social Media, Ads)
- Mitarbeitergewinnung und Employer Branding
- Digitalisierung von Prozessen
Führungskräfteentwicklung, Kommunikation und strategische Positionierung
📌 Besonders wertvoll für Händler, die ihr Geschäftsmodell zukunftsfähig ausrichten und im Wettbewerb sichtbar bleiben möchten.
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Gehört die Unternehmensberatung Handel zum Handelsverband Baden-Württemberg?
Ja. Die Unternehmensberatung Handel ist eine offizielle Tochtergesellschaft des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).
Der Auftrag:
- Einzelhändler gezielt bei den Herausforderungen von Digitalisierung, Fachkräftemangel, Recruiting und Marketing zu unterstützen.
- Praxisnahe Beratung mit Fördermitteln – häufig mit bis zu 70 % Zuschuss, z. B. über das De-minimis-Programm.
- Zugang zu wertvollem Branchenwissen, Expertennetzwerken und Umsetzungsstärke.
🤝 Die Unternehmensberatung Handel ist Ihr starker Partner für nachhaltige Zukunftssicherung im Handel.

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Wie vereinbare ich ein Beratungsgespräch?
Ganz einfach – nehmen Sie Kontakt auf:
Telefonisch
Per E-Mail
Oder direkt über das Kontaktformular auf unserer Website.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und koordinieren gerne Ihren persönlichen Beratungstermin.
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Kann ich auch meinen eigenen Berater beauftragen?
Grundsätzlich muss der Berater oder die Beraterin bei der Unternehmensberatung Handel gelistet sein.
Sollte dies noch nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit, dass sich der Berater bei uns akkreditieren lässt, sofern die notwendigen Qualifikationen erfüllt sind.
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Wie läuft die Abrechnung ab?
Sie begleichen Ihren Eigenanteil vorab per Vorkasse an die Unternehmensberatung Handel GmbH.
Der Berater oder die Beraterin wird anschließend direkt von uns gemäß dem vereinbarten Tagessatz vergütet.