Handel 2030
Förderprogramm
Das Förderprogramm für Ihre Zukunftssicherung
Strategisch in die Zukunft investieren. Erfolgreich durch gezielte Förderungen für den Handel.
Durch geförderte Beratung durch einen externen Experten (w/m/d) sollen kleine und mittlere Unternehmen des stationären Einzelhandels dabei unterstützt werden, sich fit für die Zukunft und die digitale Transformation zu machen, sich strategisch neu und wettbewerbsfähig zu positionieren, das Personal zu entwickeln und qualifizieren, die großen ökologischen und sozialen Herausforderungen zu bestehen sowie klassische Geschäftstätigkeiten mit dem Onlinehandel zu kombinieren.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen* des stationären Einzelhandels, mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 250 Beschäftigte (VZÄ) und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
* Es gilt die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG).
Mögliche Beratungsinhalte
Digitalisierung
Einsatz digitaler Technologien und Werkzeuge in allen Unternehmensbereichen, einschl. KI
Verbesserung der digitalen Sichtbarkeit des Unternehmens, einschließlich Social Media Konzepte
Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle
Optimierung der Buch- und Lagerhaltung sowie Logistik durch Verwendung neuer digitaler Technologien
Entwicklung einer bedarfsgerechten IT-Sicherheitsstruktur
Strategie
Entwicklung tragfähiger Strategien zur Verbesserung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit
Stärkung der Marktposition des Unternehmens
Erschließung neuer Märkte
Personal
Fachkräftegewinnung und -sicherung
Strategische Personalentwicklung
Mitarbeiterqualifizierung
Personalplanung und -führung
Nachhaltigkeit
Ressourcensparende Beschaffung
Sortimentspolitik nach Nachhaltigkeitskriterien
Betriebliches Ressourcen- und Abfallmanagement
Umgang mit Herausforderungen wie dem Lieferkettengesetz oder der EU-Taxonometrie
Ermittlung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen* des stationären Einzelhandels, mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 250 Beschäftigte (VZÄ) und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
* Es gilt die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG).
Mögliche Beratungsinhalte
Digitalisierung
Einsatz digitaler Technologien und Werkzeuge in allen Unternehmensbereichen, einschl. KI
Verbesserung der digitalen Sichtbarkeit des Unternehmens, einschließlich Social Media Konzepte
Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle
Optimierung der Buch- und Lagerhaltung sowie Logistik durch Verwendung neuer digitaler Technologien
Entwicklung einer bedarfsgerechten IT-Sicherheitsstruktur
Strategie
Entwicklung tragfähiger Strategien zur Verbesserung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit
Stärkung der Marktposition des Unternehmens
Erschließung neuer Märkte
Personal
Fachkräftegewinnung und -sicherung
Strategische Personalentwicklung
Mitarbeiterqualifizierung
Personalplanung und -führung
Nachhaltigkeit
Ressourcensparende Beschaffung
Sortimentspolitik nach Nachhaltigkeitskriterien
Betriebliches Ressourcen- und Abfallmanagement
Umgang mit Herausforderungen wie dem Lieferkettengesetz oder der EU-Taxonometrie
Ermittlung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens
Digitalisierung
Einsatz digitaler Technologien und Werkzeuge in allen Unternehmensbereichen, einschl. KI
Verbesserung der digitalen Sichtbarkeit des Unternehmens, einschließlich Social Media Konzepte
Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle
Optimierung der Buch- und Lagerhaltung sowie Logistik durch Verwendung neuer digitaler Technologien
Entwicklung einer bedarfsgerechten IT-Sicherheitsstruktur
Strategie
Entwicklung tragfähiger Strategien zur Verbesserung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit
Stärkung der Marktposition des Unternehmens
Erschließung neuer Märkte
Personal
Fachkräftegewinnung und -sicherung
Strategische Personalentwicklung
Mitarbeiterqualifizierung
Personalplanung und -führung
Nachhaltigkeit
Ressourcensparende Beschaffung
Sortimentspolitik nach Nachhaltigkeitskriterien
Betriebliches Ressourcen- und Abfallmanagement
Umgang mit Herausforderungen wie dem Lieferkettengesetz oder der EU-Taxonometrie
Ermittlung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens
Digitalisierung
Einsatz digitaler Technologien und Werkzeuge in allen Unternehmensbereichen, einschl. KI
Verbesserung der digitalen Sichtbarkeit des Unternehmens, einschließlich Social Media Konzepte
Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle
Optimierung der Buch- und Lagerhaltung sowie Logistik durch Verwendung neuer digitaler Technologien
Entwicklung einer bedarfsgerechten IT-Sicherheitsstruktur
Strategie
Entwicklung tragfähiger Strategien zur Verbesserung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit
Stärkung der Marktposition des Unternehmens
Erschließung neuer Märkte
Personal
Fachkräftegewinnung und -sicherung
Strategische Personalentwicklung
Mitarbeiterqualifizierung
Personalplanung und -führung
Nachhaltigkeit
Ressourcensparende Beschaffung
Sortimentspolitik nach Nachhaltigkeitskriterien
Betriebliches Ressourcen- und Abfallmanagement
Umgang mit Herausforderungen wie dem Lieferkettengesetz oder der EU-Taxonometrie
Ermittlung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens
Förderkonditionen, Zuschusshöhe
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.
Die Förderung erfolgt als Festbetrag pro Tagewerk zur Finanzierung der Intensivberatung zu folgenden Konditionen:
  • Die minimale Beratungsdauer pro Unternehmen beträgt 5 Tagewerke, maximal 15 Tagewerke.
  • Ein Tagewerk mit Beratungsleistung einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie Berichtsabfassung umfasst 8 Zeitstunden.
  • Der Tagwerks-Honorarsatz der Berater ist im Zuschussbescheid festgelegt.
  • Der Eigenanteil der beratenen Betriebe beträgt 295,00 € p. TW zzgl. MwSt. Förderzeitraum 16.11.2023 – 31.12.2024

1 Förderung beantragen
2 Bewilligung der Förderung
3 Beratung kann beginnen
Förderantrag ausfüllen
Die Förderungen wurden von dem
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden–Württemberg
ins Leben gerufen und finanziert.